Facharzt-Weiterbildung

(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat auf der Basis der Beschlüsse der Deutschen Ärztetage die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) am 15.11.2018 verabschiedet.

In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter.

Für jeden Arzt/jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist. Gleiches gilt für die (Muster-)Logbücher und die (Muster-)Kursbücher. (Muster-)Richtlinien sind ab der MWBO 2018 nicht mehr vorgesehen.

Stand: 16.11.2018 (Quelle: Bundesärztekammer, http://www.baek.de)

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