(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat auf der Basis der Beschlüsse der Deutschen Ärztetage die neue (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) am 15.11.2018 verabschiedet.
In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter.
Für jeden Arzt/jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist. Gleiches gilt für die (Muster-)Logbücher und die (Muster-)Kursbücher. (Muster-)Richtlinien sind ab der MWBO 2018 nicht mehr vorgesehen.
Stand: 16.11.2018 (Quelle: Bundesärztekammer, http://www.baek.de)